WIR SIND GESCHLOSSEN!
Aufgrund laufender Umbau- und Restaurierungsarbeiten bleibt das MEK vorübergehend geschlossen. Bald sind wir wieder für Sie da und freuen uns schon auf Ihren Besuch!

COVID-19 Maßnahmen

AKTUELLE CORONAREGELN ab 1. April 2022:

Am 28.03.2022 ist die letzte Verordnung des Landeshauptmannes erschienen. Diese sieht vor, dass ab 1. April 2022 keine Pflicht mehr zum Vorweisen des Green-Passes für den Zugang zu den Museen herrscht.
Die Maskenpflicht bleibt weiterhin bestehen (chirurgischen oder FFP2 Masken).

Für Veranstaltungen in den Museen wie Konzerte, Tagungen, Vernissagen, Feste und Versammlungen gilt weiterhin (bis 30. April 2022) der Super-Green-Pass (2G).

Ab 1. Mai 2022 ist jedenfalls empfohlen, in allen öffentlichen oder der Öffentlichkeit zugänlichen Orten in geschlossenen Räumen einen Schutz der Atemwege zu tragen.

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Früheren Coronaregeln:

Es muss ein „2G Grüner Pass“ vorgewiesen werden.
Das Tragen einer geeigneten Maske, die Mund und Nase bedeckt, ist verpflichtend.
Bitte desinfizieren Sie sich beim Eintritt in das Museum die Hände mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel.
Halten Sie 1 Meter Abstand von allen Personen, die nicht mit Ihnen im Haushalt leben.
Vermeiden Sie – soweit möglich – den Kontakt mit Oberflächen, die auch von anderen Personen berührt werden.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Personen mit Covid-Symptomen (Husten, Fieber, Kurzatmigkeit, Atembeschwerden) der Zugang zum Museum verwehrt ist.

Grünen Pass

Ab 6. August 2021 benötigen alle BesucherInnen den „Grünen Pass“ (EU Digital COVID Certificate).
Ab 30. Dezember 2021 benötigen alle BesucherInnen den „2G Grünen Pass“.

Für alle Personen über 12 Jahren, die das Museum besuchen möchten, gilt:

  • Geimpft (min. 1. Impfung mit einem in der EU anerkannten Impfstoff)
  • Genesen (nicht länger als 6 Monate)
  • Getestet (Test nicht älter als 48 Stunden)

WIE ERHALTE ICH DEN GRÜNEN PASS/EU DIGITAL COVID CERTIFICATE?
Der Grüne Pass wird von der nationalen Gesundheitsbehörde ausgestellt. In Italien genügt es, mindestens 15 Tage vorher die 1. Impfung erhalten zu haben, in anderen Ländern muss die Person dafür vollständig geimpft sein. Weiters erhält den Grünen Pass, wer innerhalb der vergangenen sechs Monate eine Corona-Infektion überstanden hat (Nachweis über PCR-Test) und wer einen negativen Corona-Test (Antigentest oder PCR-Test) vorweisen kann, der nicht älter als 48 Stunden ist.

IN MEINEM HERKUNFTSLAND IST KEIN GRÜNER PASS VORGESEHEN. KANN ICH DAS MUSEUM TROTZDEM BESUCHEN?
Ja, Sie können das Museum besuchen, wenn Sie eine der folgenden Bedingungen erfüllen und mit einem offiziellen Dokument belegen können: geimpft (mind. 1. Impfung erhalten), genesen (nicht länger als 6 Monate) oder getestet (Test nicht älter als 48 Stunden).

WO KANN ICH MICH TESTEN LASSEN?
Es sind keine Selbsttests zulässig. Der Test (Antigen-Schnelltest oder PCR-Test) muss in einer Apotheke (kostenpflichtig) oder in einem Sanitätsbetrieb erfolgen. Nach ca. 2 Stunden wird eine digitale Bescheinigung zugestellt. Diese gilt dann für 48 Stunden.

WIE WIRD DER GRÜNE PASS KONTROLLIERT? WIRD DABEI DER DATENSCHUTZ BEACHTET?
Die Mitarbeiter/innen des Museums verwenden die staatliche Kontroll-App „VerificaC19“, mit welcher der QR-Code auf dem Grünen Pass abgelesen wird. Bei dieser Kontrolle ist nicht ersichtlich, auf welcher Grundlage der Grüne Pass beruht (geimpft, getestet oder genesen). Lediglich Name und Geburtsdatum werden angezeigt, um die Person identifizieren zu können. Auch werden in der Kontroll-App keine gesundheitlichen Daten gespeichert oder weiterverarbeitet. Unsere Mitarbeiter/innen sind über die Erfordernisse des Datenschutzes aufgeklärt.

WAS GILT FÜR ALLE UNTER 12 JAHREN?
Besucher*innen unter 12 Jahren (bis zum 12. Geburtstag) benötigen keinen Grünen Pass. Für sie gilt aber weiterhin – so wie für alle anderen auch – die Pflicht, eine Maske zu tragen und den Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zu allen haushaltsfremden Personen einzuhalten.

WAS PASSIERT BEI ÜBERTRETUNGEN?
Für Übertretungen sind Geldstrafen in der Höhe von 400 bis 1.000 Euro vorgesehen, sowohl für die Besucherin/den Besucher als auch für das Museum. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir die Einhaltung der Regelung genau überprüfen und teils auch die Vorlage eines Lichtbildausweises verlangen.

Für alle Personen über 12 Jahren

Für alle Personen über 12 Jahren, die das Museum besuchen möchten, gilt:

Geimpft (mind. 1. Impfung mit einem in der EU anerkannten Impfstoff)
Genesen (nicht länger als 6 Monate)
Getestet (Test nicht älter als 48 Stunden)