Ab 1. Mai 2022 wird die Verwendung von einem Mund-Nasen-Schutz in allen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, nach wie vor empfohlen; das Vorzeigen des Green-Passes entfällt.
Für Veranstaltungen in den Museen wie Konzerte, Tagungen, Vernissagen, Feste und Versammlungen gilt das Tragen einer FFP2-Maske.